Sonderschulung

Die gültige Sonderschulverordnung läuft am 31.12. 2012 aus.  Die Arbeit an der neuen Verordnung ist in vollem Gange. Eine Vernehmlassung dazu wird im Januar 2012 stattfinden.

Die Eckpunkte der neuen Verordnung zeichnen sich ab:

  • Im Bereich der Schulpflicht in der Regelschule wird es keine verstärkten Massnahmen mehr geben. Das standartisierte  Abklärungsverfahren der EDK wird nur bei der Sonderschulung angewendet werden.
  • Alle Massnahmen des Spezialunterrichts in der Regelschule werden in der Verantwortung der Regelschule stattfinden (Logopädie, Legatherapie. Psychomotorik). Der entsprechende Pool soll massiv ausgebaut werden.
  • Im Vorschulbereich werden kaum Veränderungen stattfinden.

Zur Begleitung dieser Arbeit wurde eine Gruppe eingesetzt. In dieser Gruppe ist der vhl-be durch André Lüthy vertreten.

Die Zusammenarbeit zwischen GEF und ERZ wird laufend optimiert. Die der GEF  unterstellten Lehrkräfte können nun Kurse des IWB ohne zusätzlichen Kursbeitrag besuchen. 

Der Wechsel der Sonderschulen zur ERZ wird erst nach 2015 allenfalls thematisiert werden.

Der Beitritt zum Sonderschulkonkordat  ist weiterhin das Ziel der Arbeit. Auch dieses Ziel wird erst nach 2015 thematisiert werden.